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Lebensmittel-/Weinrecht

Lebensmittel-/Weinrecht

Wer Wein anbaut oder vertreibt, muss ein umfangreiches Regelwerk einhalten, das im deutschen und im EU-Weinrecht festgelegt ist. Der Begriff „Wein“ bezeichnet ein Erzeugnis, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird. Auch Schaumwein und alkoholfreie Produkte können unter diese Kategorie gefasst werden.

Das Weinrecht als Unterkategorie des Lebensmittelrechts ist nicht nur für die Kennzeichnung / Etikettierung der Produkte maßgeblich, sondern umfasst auch Vorgaben für den Anbau und die Herstellung bis hin zu den Vertriebsregelungen. Aufgrund meiner langjährigen Expertise in diesem speziellen Bereich kann ich Sie kompetent beraten und vertreten.

Darüber hinaus kann ich Ihnen auch bei rechtlichen Fragen zur Kennzeichnung / Etikettierung und der Herstellung zu anderen Lebensmitteln weiterhelfen. Auch hier richtet sich die Bewertung sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht.